Vortrag: Das chinesische Insolvenzrecht
von ludwighetzel
Das chinesische Recht erfuhr in den letzten 100 Jahren einen enormen Umbruch. Hier kann man das Insolvenzrecht nicht ausnehmen. Im Gegenteil: Es erfuhr mehr höhen und tiefen, als andere Rechtsgebiete. Während es gewisse zivilrechtliche Bestimmungen immer geben musste – und sei es nur ein dezidiertes Verbot – gab es über 30 Jahre lang keine insolvenzrechtliche Gesetzgebung. Umso interessanter ist das aktuelle Gesetz (UIG) zu betrachten, welches China im Anschluss an den Beitritt zur WTO erlassen hat. Die Vorbilder dieser Insolvenzordnung liegen ohne Zweifel in Kontinentaleuropa. Es hat weniger das US-amerikanische Insolvenzrecht zum Vorbild, als vielmehr das deutsche oder österreichische Recht. Es ist ein Gesetz mit Mut zur Lücke; ganz in chinesischer legistischer Tradition. Jüngst erfuhr es mit der Justiziellen Interpretation des Obersten Volksgerichtshofes einige Klärungen. In diesem Vortrag bzw. Artikel werden die materiell-rechtlichen Bestimmungen des UIG und die Rollen der Organe des Insolvenzverfahrens beleuchtet. Den Abschluss bildet eine kurze Zusammenfassung eines typischen Verfahrensablaufes.
27. November (Mittwoch), 18:00 Uhr
Mag. Ludwig Hetzel, LL.M.
Ort: Vortragssaal der ÖGCF, 1080, Josefstädterstr. 20, Neubau im Hof Tür 24
Gemeinsam mit der Österreichisch Chinesischen Juristischen Gesellschaft und der Austrian Business Association