Vortrag: Das chinesische Insolvenzrecht im Überblick
von ludwighetzel
Der Vortrag zum Chinesischen Insolvenzrecht war ein großer Erfolg. Dank muss Prof. Kaminski und der Österreichischen Gesellschaft für Chinaforschung, sowie dem Österreichischen Verband Creditreform ausgesprochen werden, welcher das üppige Buffet sponserte.
Hier ein Ausschnitt aus dem Vortrag:
Ein kurzer historischer Abriss
Im feudalen China war ein Konkurs ein Straftatbestand. Die Mongolen herrschten von 1271 – 1368 unter der Bezeichnung Yuan Dynastie über China. Unter ihrer Herrschaft führten sie auch ihre mitgebrachten Gesetzeswerke ein.[1] Im Yasak wurde der dreimalige Konkurs mit der Todesstrafe geahndet. Der Einfluss der chinesischen Rechtstradition setzte sich jedoch auch unter der Herrschaft der Yuan Dynastie durch. Art. 168 des Gesetzbuches der Ming Dynastie sah für den Tatbestand der Insolvenz eine Strafe von bis zu 60 Schlägen mit einem schweren Stock vor.[2] Es wurde beschrieben als „nicht erlaubt von Himmel und Erde, und ein außergewöhnliches Verbrechen gegen die Gesellschaft“[3] [Übersetzung durch den Autor]. Die ersten modernen insolvenzrechtlichen Regelungen wurden während der letzten Herrschaftsjahre der Qing im Jahr 1906 erlassen. Zwei Jahre später wurde dieses Gesetz wieder aufgehoben. In der Republik China wurde bis zum Jahr 1915 von Warlords in Nordchina ein Insolvenzgesetz entworfen. Erst 20 Jahre später, im Jahr 1935 konnte ein Insolvenzgesetz erlassen werden. Dieses Gesetz war bis zur Gründung der Volksrepublik China im Jahr 1949 in Geltung. Erst in den 1980er-Jahren begann man wieder an einem Insolvenzgesetz zu arbeiten, welche in dem 1986 erlassenen und am 1.11.1988 in Kraft getretenen Gesetz der VRC über Unternehmensinsolvenzen (UIG) gipfelten. China hatte zu diesem Zeitpunkt über 30 Jahre keine insolvenzrechtliche Legislatur. Dieses Gesetz wurde nicht geschaffen um Gläubigerinteressen zu schützen, sondern vielmehr um Staatsunternehmen (SOEs) zu schließen.[4] Jedoch bereits 1991 gab es in der ZPO Chinas erste Schritte auch privaten Betrieben die Möglichkeit einer Insolvenz zu eröffnen.[5] Schon vor Chinas beitritt zur WTO im Dezember 2001 gab es Bemühungen das Insolvenzrecht anzupassen. Es dauerte jedoch bis zum 1.6.2007 bis ein neues Gesetz in Kraft treten konnte.[6] Dieses Gesetz orientierte sich eher an kontinentaleuropäischen Vorbildern, zum Beispiel der deutschen Insolvenzordnung oder der damaligen österreichischen Konkursordnung. Der neueste „legislative“ Akt wurde am 16.9.2013 gesetzt. Der Oberste Volksgerichtshof (OVG) erließ seine zweite Judizielle Interpretation zum UIG, in der er auf das Massevermögen besonders eingeht. Insbesondere werden Unklarheiten des Gesetzes korrigiert, welche in chinesischen Gesetzen gehäuft vorkommen können. Der OVG eröffnete hier zum Beispiel die Möglichkeit gegen den Insolvenzverwalter Klage zu führen, wenn dieser es schuldhaft unterlassen hat Anfechtungsansprüche zu verfolgen und dies zu einer Minderung der Insolvenzmasse führte.
Es ist auch höchst notwendig diese Unklarheiten des Gesetzes auszuräumen. Im Jahr 2008 verzeichnete das Forschungszentrum für Insolvenzrecht und Unternehmensrestrukturierung der Pekinger Universität für Politik und Recht 3.139 Insolvenzanträge. Dem gegenüber stehen 871.400 Firmen[7], die sich vom Markt zurückgezogen haben. Diese Zahlen haben sich in den Jahren danach nicht merklich verbessert. Während es im Durchschnitt bei ca. 800.000 Firmen blieb die aufgelöst wurden, sank die Zahl der Insolvenzverfahren auf ca. 1.000 im Jahr 2012[8]. In Österreich gab es ist den ersten drei Quartalen des Jahres 2013 bereits über 4.000 Insolvenzen. Es ist also scheinbar gängige Praxis sich ungeordnet zurück zu ziehen. Als einer der Gründe hierfür wird das unpräzise Gesetz angeführt, sowohl Schuldnern, als auch Gläubigern und Beratern hohen Interpretationsspielraum lässt. Das Insolvenzverfahren in China scheint also unberechenbar zu sein. [9]
[1] Hetzel, Legal History and Philosophy, S. 28.
[2] Jiang, The Great Ming Code, S. 105.
[3] Pengsheng, The Discourse on Insolvency, in Hegel (Hrsg.), Writing and Law, S. 128.
[4] Clarke, Legislating for a Market Economy, in Clarke (Hrsg.), China’s Legal System, S. 16.
[5] Chao, Insolvenzverfahren, S. 6.
[6] Hetzel, The Role of the Administrator, S. 4.
[7] Asia Bridge, 02. 2013, S. 40.
[8] http://www.scmp.com/business/china-business/article/1295985/why-stigma-holds-back-chinas-bankruptcy-law, 31.10.2012.
[9] Asia Bridge, 02. 2013, S. 40